AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planerische Dienstleistungen

Gültig ab 01.07.2021

  1. Allgemeines
    1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge die zwischen „Bauphysik Worch“ (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Kunden als Auftraggeber getroffen werden und, wenn Aufträge aus dem Angebot des Auftragnehmers Gegenstand der Vereinbarungen und/oder Verträge sind.
    2. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
    4. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
    5. Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht vornehmlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden der Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung.
    2. Angebote des Auftragnehmers erfolgen unverbindlich, soweit diese nicht durch den Auftraggeber freigegeben wurden. Diese Voraussetzung gilt auch für angebotene Zusatzleistungen, die über den Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen.
    3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, eine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird nicht übernommen.
    4. Der genaue Leistungsumfang wird einzelvertraglich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in schriftlicher Form festgehalten. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist nach unterzeichneter Auftragserteilung geschlossen.
  1. Preise
    1. Es gelten die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im geschlossenen Vertrag festgelegten Preise in EURO zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Die dort genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
    3. Anpassungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und anderweitige Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
    4. Soweit nicht durch eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem vom Auftragnehmer festgesetzten Stundensatz berechnet.
    5. Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preises / Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.
  1. Planung und Dateiformat
    1. Benötigte Grunddaten zur Erstellung und Planung sind dem Auftragnehmer zu liefern.
  1. Liefer- und Leistungszeiten / Mitwirkungspflichten
    1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle Bedingungen des Auftrages abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.
    2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Veränderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
    3. Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (Abs. 7 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Ab dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
    4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Wenn die Verhinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
    6. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
    7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
    8. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Leistunden im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen.
    9. Für Fehler, welche auf der fehlerhaften oder lückenhaften Darstellung eines Sachverhaltes und/oder falscher, veralteter oder fehlender Informationen/ Unterlagen oder Zeichnungen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
    10. Die Mitwirkungspflicht des Kunden ist für den Auftragnehmer kostenfrei.
  1. Leistungserfüllung
    1. Pläne, Texte, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke usw., die nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag dann endgültig nicht erteilt wird.
    2. Mit der Übergabe der Dateien etc. an den Kunden gilt die Leistung des Vertrages mit dem Auftragnehmer als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung.
    3. Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.
    4. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.
    5. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.
  1. Korrekturen und Haftung
    1. Die Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    2. Die Haftung der Grundlagen der zu erstellenden Planung bleibt beim Auftraggeber.
    3. Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie minimale Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung berechtigen nicht zu einer Beanstandung. 
    4. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
    5. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
  1. Eigentumsrecht und Zwischenprodukte
    1. Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen, Berechnungen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz des Auftragnehmers.
    2. Für fremde Unterlagen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  1. Untersuchungspflicht und Beanstandungen
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und auffällige Abweichungen umgehend dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
    2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen ab übermittelten Vorlagen des Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Weiter kann der Auftragnehmer keine Garantie abgeben, dass auffällig enthaltene Fehler (z.B. Berechnungsfehler des Auftraggebers) in den erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers erkannt und automatisch korrigiert werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei Arbeiten ab Kundenvorlagen das Ergebnis von der Vorlage aufgrund von Falschinterpretationen, Unleserlichkeit sowie Tipp- oder Flüchtigkeitsfehlern abweichen kann. Der Auftragnehmer bemüht sich solche Fehler zu vermeiden, lehnt aber grundsätzlich jegliche Haftung aus Abweichungen des Ergebnisses zu den Kundenvorlagen ab.
    3. Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten, Zeichnungen in Papier- und Datenform nach Erhalt auf Fehler und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Für auffällig übersehene Fehler bzw. Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen wird jegliche Haftung vollumfänglich abgelehnt.
  1. Zahlung
    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers gemäß der Zahlungsfrist der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
    2. Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Akontozahlung dienen.
    3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.
    4. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  1. Datenschutz
    1. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten selber oder durch Dritte (Partner und Lieferanten) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten. Der Auftragnehmer bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere elektronische Daten) regelmäßig zu sichern und vor Verlust zu schützen. Der Auftragnehmer kann bei einem Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei technischen Defekten (z.B. Beschädigung von Backups) ist in jedem Fall ausgeschlossen.
    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen an den Auftragnehmer übermittelten Daten, insbesondere von bestehenden Plänen, dem Auftragnehmer nur Kopien zu senden und behält in seinem Archiv die Originalunterlagen zurück. Werden vom Auftraggeber trotzdem Originaldaten oder Originalpläne übermittelt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
    4. Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den Auftraggeber über.
  1. Zustimmung zu Marketingaktivitäten
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von ihr produzierte Produkte und Zeichnungen neutral in dessen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen, Homepage usw. abzubilden oder auf Ausstellungen als Referenz Muster zu präsentieren.
    2. Sollte der Auftraggeber dies beanstanden, so ist dies schriftlich im Vorhinein im Vertrag auszuweisen.
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Auftragnehmer, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht Deutschlands.
    2. Gerichtsstand ist Kamen.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.